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Qualzuchten

Qualzuchten

Bei unserem Besuch im Tierheim wurden wir auf das Thema Qualzucht aufmerksam gemacht. Hierbei handelt es sich um bestimme Züchtungen einer Tierart die Leid und Schmerzen für das Tier verursachen. Der Grund dafür ist, dass die angezüchteten Merkmale als schick angesehen werden und gut verkauft werden können. Allerdings kommen diese häufig mit einem hohen Preis für das Tier. Das kann Schmerzen, andere Leiden wie z.B. schlechte Atmung hervorrufen.

Ein Beispiel für Qualzuchten sind Kaninchen mit Schlappohren, auch genannt Widderkaninchen. Bei ihnen wurde ein wichtiger Knorpel im Ohr weggezüchtet, der dafür sorgt, dass das Ohr aufrecht stehen kann. Das führt zu Gehörproblemen und Entzündungen. Außerdem ist die Verletzungsgefahr deutlich höher, als bei Kaninchen mit aufgestellten Ohren. Ein weiteres berühmtes Beispiel für Qualzuchten ist der Mops: Der Mops zählt als kurzköpfig, dass heißt seine Nase ist verkürzt und er kriegt schlechter Luft als Hunde welche nicht kurzköpfig sind. Das führt dazu, dass er unter Atemnot leidet, besonders gefährlich kann das werden, wenn die Hunde Sport treiben bzw. rennen, aber auch bei hohen Temperaturen. Der Grund dafür ist, dass Hunde über die Zunge ihre Körpertemperatur regeln, das Hecheln. Durch den verkürzten Kopf des Mops wird dies schwieriger für sie, zusätzlich müssen sie stärker atmen aufgrund der kürzeren Nase. Möpse leiden oft unter Augen- und Ohrenproblemen, zusätzlich können durch die dicken Hautfalten Hautinfektionen dazukommen.

Zwar sind Qualzuchten laut Gesetz verboten, aber diese sind so unklar definiert, dass sie trotzdem weiterhin praktiziert werden. Ein Grund dafür ist die unkritische Bewerbung dieser Zuchten im Internet und auf sozialen Netzwerken. Tierschutzorganisationen wie Peta, oder der Welttierschutzbund versuchen mithilfe Aufklärungskampagnen und Fortbildungsveranstaltungen auf das Thema aufmerksam zu machen und die Leute aufzuklären. Es wird allerdings noch anders gegen diese Qualzuchten vorgegangen:

Am 1. Januar 2022 trat eine Gesetzesänderung der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft, welche besagt dass solche Qualzuchten nicht mehr öffentlich ausgestellt werden dürfen. Dazu zählen auch Hunde die aufgrund ihrer Leiden Verhaltensstörungen entwickelt haben. Außerdem heißt es weiter: „Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“ Also: Qualzucht verboten! Gezielt gemeint sind durch das Gesetz Rassen wie Möpse, französische Bulldoggen oder deutsche Schäferhunde. Auch betroffen sind gewisse Hunde mit speziellen genetisch bedingten Fellfärbungen.

Das heißt aber allerdings lange noch nicht, dass die Zucht der Tiere verboten wurde, sondern nur von Hundeausstellungen, Hunderennen und Zuchtleistungsprüfungen ausgeschlossen.

Aufgrund der neuen Gesetzesverordnung haben über 2300 Hundebesitzer bei der Internationalen Rassenhundeausstellung in Erfurt abgesagt.

Meiner Ansicht nach ist dieser neue Gesetzesbeschluss ein erster Schritt in die richtige Richtung, Tiere sollten nicht damit sie süß aussehen, leiden ertragen müssen sondern sollten lieber gesund und Glücklich leben.

 

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