
Wie wäre es einmal sein eigener Chef zu sein?
Ein eigenes Unternehmen kannst du schon mit 14 Jahren gründen und ungefähr 11 Prozent aller Gründerinnen und Gründer sind jünger als 24 Jahre alt.
Dies ist zwar nicht der größte Anteil an allen neuen Gründerinnen und Gründern, allerdings ist die Zahl, besonders im Bereich von unter 24 Jährigen, stetig wachsend. Preise wie der Deutsche Gründerpreis zeigen, dass Schülerinnen und Schüler auch erfolgreich beim Gründen sein können. Im Jahr 2025 hatte zum Beispiel ein junges Gründerteam, von den Beruflichen Schulen Eschwege, die App „Intima“ vorgestellt und die Jury des Gründerpreises erfolgreich von ihrem Produkt überzeugt. Dies ist dem Gründerteam, mit Hilfe von ihrem Live-Pitch, in welchem sie einen leichten und kreativen Weg zur Lösung von Tabuthemen präsentierten, erfolgreich gelungen. Jugendlichen ist es damit möglich sich über schwierige Themen zu informieren über die sie nicht offen sprechen möchten.
Ein weiteres Beispiel ist ein junges Gründerteam aus Sachsenheim in Baden-Wüttenberg. Sie erhielten 2024 den Jugend Gründerpreis in Kombination mit dem Porsche Sonderpreis. Die drei Gründer erreichte dies, mit ihrem intelligenten Stirnband für Menschen mit Sehbehinderung. Das Stirnband scannt nahezu 360 Grad seines Umfelds und dies auf eine Entfernung von bis zu vier Metern. Diese Informationen werden in ein tastbares Feedback umgewandelt.
Trotzdem sind sich Schülerinnen und Schüler unsicher und wissen nicht, wie und wo sie überhaupt anfangen sollen.
Wenn du dir sicher bist ein Unternehmen zu gründen, dann beginnt deine Reise damit einen strukturierten und gut ausgearbeiteten Business Plan zu entwickeln. Dieser soll beinhalten, wie dein Unternehmen aufgebaut sein soll, was es machen soll und wie die rechtliche Lage in der Branche, in welcher du dich befindest, aussieht.
Nach der Erstellung dieses Business Plans ist es empfehlenswert, dass du dich mit einem Rechtsanwalt oder einem Rechtspfleger des Familiengerichts in Verbindung setzt, um klarzustellen, ob es für dich realistisch ist ein Unternehmen zu gründen und die vollständige Geschäftsfähigkeit von einem Familiengericht zu erhalten. Hierzu muss man noch sagen, dass das Verfahren, um die vollständige Geschäftsfähigkeit zu erlangen, nicht immer einfach und schnell geschieht. Jedes Familiengericht in Deutschland geht anders an das Thema heran. Dies kann bedeutend, dass dir empfohlen wird für mehrere Monate so genannte IHK-Kurse, Kurse welche zur Erweiterung deines Wissens in einem bestimmten industriellen Bereiches dienen, zu besuchen. Die vollständige Geschäftsfähigkeit ist damit jedoch nicht garantiert.
Im Familiengericht wird geprüft, ob du die, für die Führung eines Unternehmens, erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Und die volle Verantwortung für alle rechtsgeschäftlichen Entscheidungen übernehmen kannst.
Nach dem Erlangen dieser vollständigen Geschäftsfähigkeit, kannst du beim Gewerbeamt persönlich oder schriftlich ein Gewerbe anmelden.
Daraufhin erhältst du eine Bestätigung zur erfolgreichen oder nicht erfolgreichen Anmeldung deines Gewerbes. Zur gleichen Zeit werden andere Behörden, wie zum Beispiel das Finanzamt, über die Eröffnung dieses Gewerbes informiert. Abschließend werden wichtige Informationen und Daten mit diesen verschiedenen Ämtern ausgetauscht.
Schlussendlich kann man sagen, dass der Weg zur vollständigen Geschäftsfähigkeit nicht unbedingt einfach ist. Zusätzlich ist es kompliziert und Zeitaufwändig ein Unternehmen zum Laufen zu bekommen und es erfolgreich zu führen. Also ist es empfehlenswert, dass wenn du dich für ein Thema interessierst, dass du dich genauer mit dem Thema auseinander setzt und dir im Klaren bist, was Vor- und Nachteile eines eigenem Unternehmens im Vergleich zu einem Neben- oder Minijob sind und wie viel Zeit und Geld du schlussendlich zur Verfügung hast.